Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kyocera Senco EMEA B.V., Fassung 2.0 – April 2015. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle (Verkaufs-)Geschäfte von Kyocera Senco EMEA B.V. (früher Poppers Holding B.V.) und ihren Tochterunternehmen.

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Diese allgemeinen Bedingungen gelten und sind Bestandteil aller Angebote des Verkäufers und aller (Verkaufs-)Geschäfte, die mit dem Verkäufer abgeschlossen werden, – unter ausdrücklichem Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers – sofern keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer geschlossen werden. Diese Bedingungen haben stets Vorrang vor (allgemeinen) Verkaufs- und Lieferbedingungen des Käufers, sofern keine schriftliche Bestätigung seitens des Verkäufers vorliegt.

1.2. In dieser Vereinbarung haben die nachfolgenden Begriffe folgende Bedeutung, soweit aus dem Kontext nichts anderes hervorgeht:

„Geschäftstag“ ist ein Tag (außer Samstag, Sonntag und offiziellen Feiertagen), an dem Banken im Land des Verkäufers für den normalen Geschäftsverkehr geöffnet sind;
„Käufer“ ist die Person, die ein Angebot des Verkäufers für den Verkauf der Waren annimmt oder deren Auftrag für die Waren vom Verkäufer akzeptiert wird;
„Bedingungen“ sind die in diesem Dokument dargelegten Verkaufsbedingungen, einschließlich (soweit der Kontext nicht anderes verlangt) aller schriftlich zwischen dem Käufer und Verkäufer vereinbarten speziellen Bedingungen;
„Vertrag“ ist der Vertrag für den Kauf oder Verkauf der Waren;
„Waren“ sind die Waren (einschließlich aller Lieferungen der Waren oder Teile dieser), die der Verkäufer gemäß diesen Bedingungen liefern muss;
„Mindestbestellung“ ist eine Mindestanzahl von Waren, die vom Verkäufer nach eigenem Ermessen für eine beliebige Bestellung festgelegt wird;
„Bestellung“ ist ein Angebot der Verkäufers, das vom Käufer akzeptiert wird, das heißt eine Anweisung an den Verkäufer, die Waren an den Käufer zu liefern oder die Abholung durch den Käufer auf dem Geschäftsgelände des Verkäufers oder an einem anderen vereinbarten Ort zu arrangieren.
„Verkäufer“ ist die Kyocera Senco EMEA B.V. oder eines ihrer Tochterunternehmen.

2. VERKAUFSGRUNDLAGE

2.1. Der Verkäufer verkauft und der Käufer kauft die Waren gemäß diesen Bedingungen, nach den hier vorliegenden Geschäftsbedingungen, die den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Geschäftsbedingungen regeln, und vorausgesetzt, dass ein solches Angebot angenommen wird (bzw. von dessen Annahme ausgegangen wird) und dann ein Auftrag ergeht (bzw. von dessen Erteilung ausgegangen wird).

2.2. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur dann bindend, wenn sie schriftlich zwischen den bevollmächtigten Vertretern des Käufers und Verkäufers vereinbart wurden.

2.3. Die Mitarbeiter oder Vertreter des Verkäufers sind nicht berechtigt, Zusagen bezüglich der Waren zu treffen, sofern dies nicht vom Verkäufer schriftlich genehmigt wurde. Mit Vertragsabschluss erkennt der Käufer an, dass der Vertrag sich auf keine Zusage stützt, die nicht in der genannten Weise bestätigt wurde und verzichtet auf sämtliche Rechtsansprüche, die aus einer solchen, nicht ordnungsgemäß bestätigten Zusage erwachsen.

2.4. Nicht schriftlich vom Verkäufer bestätigte Empfehlungen oder Ratschläge des Verkäufers oder seiner Mitarbeiter oder Vertreter an den Käufer oder dessen Mitarbeiter oder Vertreter werden vom Käufer auf eigenes Risiko akzeptiert oder ausgeführt.

2.5. Etwaige irrtumsbedingte Fehler in Verkaufsprospekten, Preislisten, Angebotsunterlagen oder sonstigen Dokumentationen des Verkäufers dürfen vom Verkäufer berichtigt werden, ohne dass er für Schäden aus diesen Fehlern zur Verantwortung gezogen werden darf.

2.6. Geräte, Zeichnungen, Modelle, Beschreibungen, Bilder und ähnliches sowie eventuelle Anhänge und Aufzeichnungen sind Bestandteil der Angebote des Verkäufers. All das sowie Werkzeuge, die in diesem Zusammenhang vom Verkäufer angefertigt wurden, bleiben Eigentum des Verkäufers, müssen auf Wunsch an den Verkäufer zurückgegeben werden und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Verkäufers nicht kopiert und/oder an Dritte ausgehändigt werden. Der Verkäufer behält alle eventuell vorhandenen Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum daran.

3. BESTELLUNGEN UND SPEZIFIKATIONEN

3.1. Hinsichtlich der Genauigkeit des Auftrags (einschließlich entsprechender Spezifikationen) trägt der Verkäufer die Verantwortung, und der Käufer ist dafür verantwortlich, dem Verkäufer jegliche erforderliche Information bezüglich der bestellten Ware innerhalb angemessener Zeit zukommen zu lassen, damit die Bestellung vertragsgemäß ausgeführt werden kann.

3.2. Falls keine vorherige schriftliche Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer erfolgt ist, z. B. im Fall eines Verkaufs direkt auf dem Geschäftsgelände des Verkäufers, wird der Auftrag wirksam, sobald der Verkäufer die Waren der Bestellung (komplett oder teilweise) geliefert hat oder wenn der Verkäufer die Rechnung für diese Waren nach dessen Aufforderung an den Käufer sendet.

3.3. Menge, Qualität und Beschreibung der Ware entsprechen dem Angebot des Verkäufers (wenn es vom Käufer angenommen wird) oder der Bestellung des Käufers (wenn diese vom Verkäufer angenommen wird).

3.4. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Warenbeschreibung im Hinblick auf die Spezifizierung insoweit abzuändern, als gesetzliche Erfordernisse zu berücksichtigen sind, soweit durch diese Änderung keine Verschlechterung der Bestellung hinsichtlich Qualität und Brauchbarkeit auftreten.

3.5. Der Käufer ist nicht berechtigt, einen Auftrag, der vom Verkäufer bestätigt wurde, zu stornieren, außer der Verkäufer stimmt schriftlich zu und vorausgesetzt, dass der Käufer den Verkäufer im Hinblick auf jedweden Verlust, Kosten, Einbußen, Belastungen und Aufwendungen schadlos hält, die dem Verkäufer infolge der Stornierung entstehen.

4. WARENPREIS

4.1. Der Warenpreis entspricht dem vom Verkäufer angegebenen Preis bzw., falls kein Preis angegeben wurde (oder der angegebene Preis nicht länger gültig ist), der in der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen veröffentlichten Preisliste des Verkäufers angeführte Preis. Alle genannten Preise sind lediglich 30 Tage lang gültig, sofern im Angebot nicht anders festgelegt, oder bis zur vorzeitigen Annahme durch den Käufer, wonach sie durch den Verkäufer ohne Benachrichtigung des Käufers geändert werden können.

4.2. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Verkäufers und vor Auslieferung der Ware, den Warenpreis anzuheben, um steigenden Kosten für den Verkäufer aufgrund von Änderungen der Lieferdaten, Mengen oder Spezifikationen der Ware auf Wunsch des Käufers oder Verzögerungen, die aufgrund von Käuferinstruktionen entstehen, Rechnung zu tragen.

4.3. Im Warenpreis sind ausschließlich die Standard-Verpackungs- und Transportkosten enthalten, es sei denn, der Verkäufer macht anderweitige schriftliche Angaben.
4.4. Der Preis versteht sich exklusive der Montagekosten, Betriebskosten, Import-, Export- und Stempelgebühren, Abfertigungskosten, gesetzlicher Umsatzsteuer und/oder anderer gesetzlicher Abgaben, die dem Käufer gegebenenfalls zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

5.1. Vorbehaltlich gesonderter, schriftlich zu treffender Vereinbarungen zwischen dem Käufer und Verkäufer ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer eine Rechnung über den Warenpreis zur Lieferung oder nach der Lieferung der Ware auszustellen, außer die Ware wird vom Käufer abgeholt oder der der Käufer nimmt die Lieferung der Ware nicht an; in diesem Fall hat der Verkäufer das Recht, dem Käufer den Preis in Rechnung zu stellen, nachdem der Verkäufer den Käufer darüber informiert hat, dass die Waren abholbereit sind oder dass der Verkäufer die Lieferung der Ware in Auftrag gegeben hat.

5.2. Der Käufer bezahlt den Preis der Waren (abzüglich Rabatte, die der Käufer erhält, jedoch ohne sonstigen Abzug) zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware, auch wenn die Lieferung nicht stattgefunden hat und der Besitz der Ware auf den Käufer übergegangen ist oder Mängelansprüche seitens des Käufers gestellt werden. Der Zeitpunkt der Bezahlung stellt einen wichtigen Vertragsbestandteil dar. Quittungen für die Zahlung werden nur auf Nachfrage ausgestellt. Vergleiche sind ausgeschlossen.

5.3. Falls der Käufer seiner Zahlungspflicht am Fälligkeitstag nicht nachkommt, darf der Verkäufer ohne Aufgabe etwaiger weiterer ihm zustehender
Rechte und Ansprüche:

– 5.3.1.weitere Lieferungen an den Käufer aussetzen,

– 5.3.2.jegliche vom Käufer gemachte Zahlung auf derartige vom Verkäufer gelieferte Waren (oder einer Ware, die aufgrund eines anderen Vertrages zwischen Käufer und Verkäufer bereitgestellt wurde) anrechnen, wie es der Verkäufer für angemessen hält (ungeachtet beabsichtigter Anrechnungen durch den Käufer), und

– 5.3.3.dem Käufer für offene Rechnungen (sowohl vor als auch nach einer gerichtlichen Entscheidung) Zinsen in Höhe von 4 % pro Jahr über dem Euribor berechnen, und zwar bis zur vollen Bezahlung (wobei zur Berechnung der Zinsen jeder angefangene Monat als vollständiger Monat gilt).

6. LIEFERUNG

6.1. Die Lieferung der Ware erfolgt durch den Verkäufer, der die Ware an Geschäftstagen an einen zwischen dem Verkäufer und Käufer vereinbarten Lieferort liefert. Die Transportmittel werden vom Verkäufer gewählt. Treten auf Seiten des Verkäufers oder seines Vorlieferanten nicht zu vertretende Hindernisse ein, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, andere Transportmittel zu wählen. Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung für eine Stornierung des Transports.

6.2. Alle für die Lieferung der Ware genannten Daten sind lediglich Schätzungen und der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen bei der Auslieferung der Waren, aus welchem Grund auch immer. Der Liefertermin soll keine vertragliche Verbindlichkeit beinhalten. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware bereits vor dem angegebenen Lieferdatum zu liefern, nachdem er den Käufer in angemessener Weise benachrichtigt hat.

6.3. Sind die Waren in Raten zu liefern, bildet jede Lieferung einen eigenen Vertrag; unterlässt der Verkäufer eine oder mehrere Teillieferungen, oder macht der Käufer hinsichtlich einer oder mehrerer Teillieferungen Ansprüche geltend, berechtigt das gemäß den vorliegenden Geschäftsbedingungen den Käufer nicht dazu, vom Vertrag als Ganzes zurückzutreten.

6.4. Gerät der Käufer in Annahmeverzug oder gibt er dem Verkäufer zum Zeitpunkt der vereinbarten Warenübergabe keine angemessenen Lieferinstruktionen (und liegen die Gründe dafür im Verantwortungsbereich des Käufers, wobei den Verkäufer kein Verschulden trifft), so kann der Verkäufer unbeschadet weiterer, im zustehender Ansprüche oder Rechtsmittel:

– 6.4.1.die Ware bis zur tatsächlichen Übergabe lagern und vom Käufer angemessene Lagerhaltungskosten (einschließlich Versicherungskosten) verlangen, oder

– 6.4.2.die Ware zum am Markt erzielbaren Bestpreis verkaufen; erzielt der Verkäufer dabei (nach Abzug angemessener Ausgaben für Lagerhaltung, Versicherung und Verkauf) einen Überschuss über den vertraglich vereinbarten Verkaufspreis, so wird er dem Käufer diesen Differenzbetrag gutschreiben.

7. GEFAHRENÜBERGANG UND (VERLÄNGERTER) EIGENTUMSVORBEHALT

7.1. Die Verlust- und Beschädigungsrisiken der Ware gehen an den Käufer über:

– 7.1.1. wenn die Ware auf dem Betriebsgelände des Verkäufers ausgeliefert wird zum Zeitpunkt der Benachrichtigung des Käufers durch den Verkäufer über die Bereitstellung der Ware zur Abholung, oder

– 7.1.2. wenn die Ware anderweitig als auch dem Betriebsgelände des Verkäufers ausgeliefert wird zum Zeitpunkt der Lieferung oder, falls der Käufer die Lieferung der Ware nicht entgegennehmen kann, zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verkäufer die Lieferung der Waren in Auftrag gegeben hat.

7.2. Jetzt und in Zukunft an den Käufer gelieferte Produkte des Verkäufers bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer sämtlichen Forderungen, die der Verkäufer ihm gegenüber geltend macht, nachgekommen ist.

7.3. Bis zum Übergang des Eigentums an den Produkten auf den Käufer muss dieser treuhänderisch für den Verkäufer halten und die Ware getrennt von seinem Eigentum und dem Dritter aufbewahren sowie das Vorbehaltsgut in geeigneter Weise lagern, sichern und versichern sowie als Eigentum des Verkäufers kennzeichnen. Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Käufer die Ware im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb nutzen oder weiterveräußern, doch muss er jegliches Entgelt (einschließlich etwaiger Versicherungszahlungen) für den Verkäufer halten und die Gelder getrennt von seinem Vermögen und demjenigen Dritter halten und materielle Einnahmen korrekt verwahren, schützen und versichern.

7.4. Der Verkäufer ist ab dem Moment, in dem die Produkte in den Besitz des Käufers übergangen sind, berechtigt, vom Käufer die Herausgabe zu verlangen und, falls der Käufer dieser Bitte nicht nachkommt, den Standort des Käufers oder Dritter zu betreten, auf denen die Waren gelagert sind, um die Waren wieder in Besitz zu nehmen.

7.5. Der Käufer ist nicht berechtigt, Ware, die im Besitz des Verkäufers verbleibt, zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen, tut der Käufer dies jedoch trotzdem, werden alle Gelder, die der Käufer dem Verkäufer schuldet (unbeschadet sonstiger ihm zustehender Rechte und Rechtsmittel) unverzüglich fällig und zahlbar.

8. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

8.1. Gemäß den nachfolgend dargelegten Bedingungen garantiert der Verkäufer, dass die Ware zum Zeitpunkt der Lieferung ihren Spezifikationen entspricht und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Lieferung frei von Material- und Verarbeitungsmängeln ist, es sei denn, der Hersteller des/der Produkte(s) gibt eine hiervon abweichende Garantie. In diesem Fall gibt diese (Werks-)Garantie den Ausschlag gegenüber der in diesem Paragraph genannten Garantie des Verkäufers.

8.2. Diese Garantie wird vom Verkäufer zu den folgenden Bedingungen gewährt:

– 8.2.1.Für den Verkäufer besteht keinerlei Haftung für Defekte an Waren, die aus einer Zeichnung, Konstruktion oder anderen Spezifikation1 entstehen, die der Käufer bereitgestellt hat,

– 8.2.2.der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die durch falsche Lagerung ungeachtet der Anweisungen des Verkäufers oder durch Lagerung in ungeeigneten oder feuchten Umgebungen entstehen, oder für Mängel, die durch normale Abnutzung, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, außergewöhnliche Betriebsbedingungen, die Missachtung der (mündlichen oder schriftlichen) Anweisungen des Verkäufers, Missbrauch, Modifikation oder Reparatur der Ware ohne Einwilligung des Verkäufers entstehen;

– 8.2.3.Der Verkäufer übernimmt keine Haftung gemäß der obigen Gewährleistung (oder anderer Gewährleistung, Bedingung oder Garantie), wenn der Gesamtpreis für die Waren bis zur Fälligkeit der Zahlung nicht beglichen wurde.

8.3. Vorbehaltlich der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Bestimmungen, werden alle ausdrücklichen oder stillschweigenden, sich durch ein Gesetz oder Gewohnheitsrecht ergebenden Gewährleistungen, Bedingungen und anderen Bestimmungen hiermit bis zum gesetzlich zulässigen Höchstumfang ausgeschlossen UND DAS AUGENMERK DES KÄUFERS INSBESONDERE AUF DIESEN ABSCHNITT 8.3 gelenkt.

8.4. Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, müssen Ansprüche des Käufers aufgrund von Qualitätsmängeln oder dem Zustand der Ware oder ihrer Nichtentsprechung mit den Spezifikationen (unabhängig davon, ob der Käufer die Lieferung ablehnt oder nicht) dem Verkäufer innerhalb von 180 Tagen ab Lieferdatum bekannt gegeben werden, oder – falls der Mangel oder Fehler bei eingehender Prüfung nicht offensichtlich war –, innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung an den Kunden des Käufers; hier gilt das Datum, das zuerst eintritt. Wird die Lieferung abgelehnt und der Käufer informiert den Verkäufer nicht entsprechend, hat der Käufer nicht das Recht, die Ware abzulehnen und der Verkäufer übernimmt keine
Haftung für diesen Mangel oder Fehler, und der Käufer ist verpflichtet den Preis so zu zahlen, als wäre die Ware im Einklang mit diesem Vertrag geliefert worden. Ansprüche für gelieferte, gebrauchte Ware werden nicht berücksichtigt und der Verkäufer ist für diese Ware nicht verantwortlich, soweit nicht anderweitig vereinbart.

8.5. Unter dem Risiko eines Verfalls seiner Rechte muss der Käufer von Abweichung von § 8.4 dieser Bedingungen Beschwerden über gelieferte Produkte (Menge, Größe, Gewicht, Verpackung und/oder Beschädigung) innerhalb von 5 Werktagen nach dem Augenblick des Gefahrenübergangs laut § 7.1.1 bzw. 7.12. dieser Bedingungen dem Verkäufer gegenüber schriftlich anzeigen.

8.6. Wenn im Einklang mit diesen Bedingungen beim Verkäufer eine anerkannte Rüge über mangelnde Qualität der Ware oder deren Zustand der Ware vorliegt, welche den Spezifikationen nicht entsprechen, kann der Verkäufer die Ware (oder den entsprechenden Teil) kostenlos austauschen oder den Preis der Ware (bzw. den entsprechenden Anteil daran) an den Käufer zurückzahlen – welche dieser Möglichkeiten genutzt wird, liegt im ausschließlichen Ermessen des Verkäufers; eine weitere Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer ist ausgeschlossen.

8.7. Sofern infolge Fahrlässigkeit des Verkäufers nicht Verletzung oder Tod eintritt, haftet der Verkäufer gegenüber dem Käufer weder für Zusicherungen (außer betrügerische Zusicherungen) oder jegliche implizierte Garantien, Bedingungen oder Abgesehen von einem durch die Fahrlässigkeit des Verkäufers verursachten Tod oder Verletzung, die sich im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware oder ihrer Verwendung oder ihres Wiederverkaufs durch den Käufer ergeben, sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine anders lautenden Bedingungen ausdrücklich genannt werden.

8.8. Der Verkäufer ist gegenüber dem Käufer nicht haftbar und es wird nicht als ein Verstoß gegen den Vertrag angesehen, wenn die Verpflichtungen des Verkäufers in Bezug auf die Waren verspätet oder nicht erfüllt werden, wenn diese Verspätung oder Nichterfüllung auf höhere Gewalt, Ausschreitungen, Streik, Aussperrung, Arbeitskampf oder Arbeitsunterbrechung, Unfall, Ausfall der Anlage oder Maschinen, Feuer, Hochwasser, Probleme bei der Einstellung von Arbeitskräften, dem Erwerb von Material oder beim Transport oder aufgrund anderer Ereignisse entstehen, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen.

8.9. Ungeachtet des Vorstehenden ist der Verkäufer in keinem Fall für indirekte Schäden des Käufers verantwortlich, einschließlich, aber ohne Beschränkung auf besondere, Begleit- oder Folgeschäden oder andere Schäden, die aus einem Fehler oder Verstoß gemäß diesen Geschäftsbedingungen oder den an den Käufer gelieferten Waren entstehen, und die maximale Haftung des Verkäufers für Schäden (ob nun in Vertrags- oder Schadenersatzrecht) übersteigt den Kaufpreis der Ware nicht.

9. ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT DES KÄUFERS

9.1. Der Verkäufer hat ungeachtet aller ihm sonst zustehenden Rechten auch das Recht, die Vereinbarung zu kündigen und weitere Lieferungen an den Käufer ohne Haftung unter der Begründung auszusetzen, dass bereits gelieferte Produkt noch nicht bezahlt sind, hierüber aber eine berechtigte Forderung besteht, ungeachtet ggf. früherer, anderslautender Absprachen oder Vereinbarungen, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:

– 9.1.1. Der Käufer vereinbart einen außergerichtlichen Ausgleich mit seinen Gläubigern, ihm wird Zahlungsaufschub gewährt, oder (im Fall einer Privatperson oder Personengesellschaft) er wird zahlungsunfähig, oder (im Fall eines Unternehmens) bei Geschäftsauflösung (sofern diese nicht dem Zweck eines Unternehmenszusammenschlusses oder Umbaus dient), oder

– 9.1.2. ein Hypothekengläubiger übernimmt den Besitz an Waren oder Betriebsmitteln des Käufers oder es wird ein Konkursverwalter hierfür bestellt, oder
9.1.3.der Käufer beendet seinen Geschäftsbetrieb oder droht, ihn zu beenden, oder

– 9.1.4. Der Verkäufer befürchtet begründet den Eintritt einer oder mehrerer der oben genannten Ereignisse im Hinblick auf den Käufer und setzt den Käufer entsprechend davon in Kenntnis.

10. VERSICHERUNG

10.1. Der Käufer schließt auf eigene Kosten eine ausreichende Haftpflichtversicherung ab (einschließlich allgemeine Haftpflicht, Produkthaftung, Arbeitgeberhaftung und Abdeckung von Folgeschäden).

11. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

11.1. Sämtliche Benachrichtigungen durch jeweils eine Partei an die andere, die nach vorliegenden Geschäftsbedingungen erforderlich oder möglich sind, haben in schriftlicher Form zu erfolgen und müssen an die Adresse der Empfängerpartei an deren eingetragenen Firmensitz bzw. Hauptniederlassung berichtet sein, oder an eine andere Adresse, die der benachrichtigenden Partei zum relevanten Zeitpunkt gemäß dieser Bestimmung bekannt gegeben worden ist.

11.2. Kein Verzicht des Verkäufers hinsichtlich irgendeines Vertragsbruchs durch den Käufer ist so zu verstehen, dass er auch für einen zukünftigen Verstoß gegen dieselbe oder eine andere Bestimmung gelten soll.

11.3. Wird irgendeine Regelung der vorliegenden Geschäftsbedingungen von einer zuständigen Behörde ganz oder teilweise für ungültig und nicht einklagbar gehalten, so berührt dies nicht die Gültigkeit der anderen Regelungen dieser Geschäftsbedingungen bzw. den Rest der gegenständlichen Regelungen.

11.4. Es gilt das Recht des Staates des Verkäufers und alle Streitigkeiten zwischen den Parteien werden einzig bei einem zuständigen Gericht am Firmensitz des Verkäufers eingereicht, falls sich Verkäufer und Käufer nicht auf ein Schiedsverfahren geeinigt haben. Die Anwendung der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

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